Stichwort: allemannsretten
Das Jedermannsrecht in Norwegen
Das Jedermannsrecht (allemannsretten) berechtigt jeden, ausländische Besucher eingeschlossen, sich in der norwegischen Natur aufzuhalten und frei zu bewegen. Dies gilt sowohl an Land als auch auf dem Meer oder anderen Gewässern und unabhängig davon, wer der Eigentümer ist.
Voraussetzung ist, dass man sich der Natur gegenüber respektvoll verhält und Rücksicht auf die Bewohner, Eigentümer und andere Besucher nimmt.